Parkscheiben sind Pflicht für Autofahrer – also als Werbeartikel von maximalem Nutzwert für Ihre mobile Kundschaft.
- aus Karton
- kleine Werbefläche: 36 mm x 80 mm
- vollflächige Werbung: 110 mm x 150 mm
- 1-farbig bedruckbar (Vorgabe § 42 StVO)
- Größe: 11 x 15 x 0,1 cm
- ab 50 Stück erhältlich

